Anstaltsplanung
Koordinierte Anstaltsplanung
Die koordinierte Anstaltsplanung befasst sich mit der gesamtschweizerischen Planung einer bedarfsgerechten Anzahl von Vollzugsplätzen in den Schweizer Vollzugsanstalten. Allen drei Strafvollzugskonkordaten ist es ein zentrales Anliegen, ein quantiativ und qualitativ ausreichendes Angebot an Vollzugsplätzen bereit zu stellen und zu halten.
Im Jahre 2011 wurde auf Initiative des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz erstmals eine Arbeitsgruppe Anstaltsplanung bestehend aus den Vertretern der drei Strafvollzugskonkordat und des Bundesamt für Justiz eingesetzt und mit der Ausarbeitung eines Berichts zur Anstaltsplanung beauftragt. Dieser Bericht zeigt den Bestand an Vollzugsplätzen in sämtlichen schweizerischen Vollzugsanstalten, ein allfälliges Manko an Vollzugsplätzen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf auf. Er wird alle zwei Jahre erneuert.