Entstehungsgeschichte
Die vertragliche Grundlage für das Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz bildet die Konkordatsvereinbarung vom 4. März 1959. Die 11 Mitgliederkantone schlossen sich damals gestützt auf Art. 372, Art. 377 – 380 StGB sowie Art. 1 JStG zu einer Vollzugsgemeinschaft zusammen und haben sich zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs verpflichtet.
Im Zuge des Inkrafttretens des revidierten Sanktionenrechts des Strafgesetzbuches im Jahre 2007 wurde die Konkordatsvereinbarung erstmals überarbeitet. Die revidierte Konkordatsvereinbarung wurde mit Beschluss der Konkordatskonferenz vom 2. November 2007 per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt und hat ihre Gültigkeit bis heute.
Am 25. Oktober 2019 feierte das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweizer Kantone in der JVA Witzwil (Kanton Bern) im Rahmen eines Festaktes sein 60-jähriges Bestehen.