Konkordatsgremien
Fachkonferenzen im Überblick
Die Fachkonferenzen dienen dem interkantonalen fachspezifischen Erfahrungs- und Informationsaustausch und wirken bei der Meinungsbildung der Konkordatskonferenz massgebend mit.
Es bestehen insgesamt 4 Fachkonferenzen: Die Konferenz Leitende Justizvollzug der Nordwest- und Innerschweiz (KLJV NWI-CH), die Fachkonferenz der Einweisungs- und Vollzugsbehörde (FKE), Fachkonferenz der Vollzugsinstitutionen (FKI) und die Fachkonferenz der Bewährungshilfe (FKB). Gemäss Zusammenarbeitsvereinbarung (SSED 03.0) zwischen den Strafvollzugskonkordaten der Nordwest- und Innerschweiz (NWI) sowie der Ostschweiz (OSK) tagen die Fachkonferenzen des NWI & OSK gemeinsam.
Daneben besteht die konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako). Diese gibt den kantonalen Einweisungs- und Vollzugsbehörden Empfehlungen in Bezug auf die Gefährlichkeit von Eingeweisenen im Falle von sog. Vollzugslockerungen ab.