Konkordatliche Auditorganisation
Konkordatliche Auditorganisation
Die konkordatliche Auditorganisation ist für die Aufsicht der Abwicklung und Durchführung des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens zuständig und verantwortlich. Im Reglement der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend die konkordatliche Anerkennung von privaten Vollzugseinrichtungen (Reglement ApV) sind in Ergänzung und Konkretisierung der Konkordatsvereinbarung das Verfahren sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen des konkordatlichen Anerkennungsverfahrens für private Vollzugseinrichtungen nach Art. 379 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geregelt.
Gesuche um konkordatliche Anerkennung sind an die kantonalen Justizvollzugsbehörden des Standortkantons der privaten Vollzugseinrichtungen zu richten. Hier geht es zum Verzeichnis der Ansprechpersonen der kantonalen Justizvollzugsbehörden:
Bei der Einreichung von Gesuchen um konkordatliche Anerkennung sind die privaten Vollzugseinrichtungen sowie die kantonalen Justizvollzugsbehörden gebeten, das Standardformular für die Gesuchseinrichtung zu verwenden.
Hier geht es zur Liste der konkordatlich anerkannten privaten Vollzugseinrichtungen in den Strafvollzugskonkordaten der Nordwest-, Inner- und Ostschweizer Kantone
Konkordatliche Anerkennung - Hier finden sich das Reglement ApV, die Mindeststandards, der Gebührentarif, die Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Vorlage zum Vollzugsplan NWI:
Weiterbildungen
Hier finden sich Informationen zu möglichen Weiterbildungsangeboten:
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Justizvollzug
ROS-Administration / Risikoorientierter Sanktionenvollzug
CAS Fachexpertise Recht des Sanktionenvollzugs: Von der Verurteilung bis zum Ende der Probezeit