Konkordatskonferenz
Funktion und Aufgaben
Die Konkordatskonferenz ist das oberste Organ des Strafvollzugskonkordats. Zu den Hauptaufgaben der Konkordatskonferenz gehören die Aufsicht über die Anwendung und Auslegung der konkordatlichen Erlasse, die Festlegung der Standards für die Vollzugseinrichtungen sowie der Erlass von Richtlinien und Reglementen zur Zusammenarbeit im Vollzugsbereich und zur Ausgestaltung des Vollzugs. Die Konkordatskonferenz ist zudem mit der Planung in Bezug auf das notwendige Angebot an Vollzugspätzen und mit der Festlegung der Kostgelder (sog. Pensionspreis) und Kostgeldzuschläge betraut. Die Konkordatskonferenz ist schliesslich auch das zuständige Organ für die Wahl des Konkordatssekretärs, der Kontrollstelle sowie der Fachkommission gemäss Art. 62d Abs. 2 und 75a StGB.
Sitzungsrhythmus
Die Konferenz tagt zweimal jährlich, in der Regel im März und im Oktober. Bei Bedarf kann das Präsidium zusätzliche Sitzungen einberufen. Auf Verlangen von 4 Mitgliederkantonen wird eine ausserordentliche Konferenz einberufen.
Zusammensetzung und Beschlussfassung
Die Konkordatskonferenz setzt sich zusammen aus dem für den Justizvollzug zuständigen Regierungsmitglied der Mitgliederkantone. Diese 11 Regierungsvertreter wählen aus ihrer Mitte das Präsidium (Präsident-in und Vizepräsident-in).
Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn die Regierungsmitglieder von mindestens 6 Kantonen anwesend sind. Entscheide werden mit einfachem Mehr getroffen, wobei jedes an der Stizung anwesende Regierungsmitglied eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Im Falle der Verhinderung eines Regierungsmitglieds kann das Stimmrecht nicht ausgeübt werden.