Konkordatliche Fachkommission (KoFako)
Die konkordatliche Fachkommission (KoFako) ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes, interdisziplinäres Gremium, bestehend aus Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Vollzugsbehörden sowie der forensischen Psychiatrie gemäss Art. 62d Abs. 2 StGB. Sie beurteilt auf Antrag der zuständigen Vollzugsbehörde die Gefährlichkeit von erwachsenen und jugendlichen Straftätern, klärt das Rückfallrisiko und gibt Empfehlungen zum Vollzug ab (Art. 75a StGB).
Als gemeingefährlich vor dieser Kommission gelten Personen, bei denen aufgrund ihrer Persönlichkeit oder infolge psychischer Störungen eine unmittelbare Gefahr für eine weitere schwerwiegende Straftat besteht, durch die sie die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigen (Art. 75a Abs. 3 StGB).
Adresse:
Konkordatliche Fachkommission (KoFako)
Elisabethenstrasse 53
Postfach
4001 Basel
Präsident: Dr. iur. Dominik Lehner; Tel. 061 267 81 02 / E-Mail: dominik.lehner@jsd.bs.ch
Sekretariat: Nadja Schacher; Tel. 061 267 42 07 / E-Mail: nadja.schacher@jsd.bs.ch
Juristische Sekretärin: Claudia Hoeltner; Tel. 061 267 42 08 / E-Mail: claudia.hoeltner@jsd.bs.ch
Juristischer Sekretär: David Milligan; Tel. 061 267 42 85 / E-Mail: david.milligan@jsd.bs.ch
Mitglieder der KoFako:
Reglemente der KoFako:
Arbeitsinstrumente der KoFako:
Jahresberichte KoFako