Kostgeldlisten
Jedes Strafvollzugskonkordat führt eine Kostgeldliste. Als Kostgeld wird der Vollzugskostenbeitrag bezeichnet, welcher die für den Fall zuständige einweisende Behörde dem Anstaltskanton im Rahmen des Straf- oder Massnahmenvollzugs pro Insasse und Tag zu entrichten hat. Die in den Konkordatsinstitutionen geltenden Kostgeldansätze werden durch die Konkordatskonferenz beschlossen und in den konkordatlichen Kostgeldlisten verbindlich vorgeschrieben. Die Kostgelder variieren je nach Anstaltstyp und anstaltsinternen Abteilungen. Das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz verrechnet die Leistungen der Vollzugsanstalten auf der Grundlage der effektiv anfallenden Kosten, die gestützt auf eine Vollkostenrechnung erhoben werden.