Konkordatsvereinbarung
Als Gründungsvertrag bildet die Konkordatsvereinbarung gewissermassen die Verfassung des Strafvollzugskonkordats. In der Konkordatsvereinbarung werden die Ziele des Strafvollzugskonkordats, die Organe, deren Ernennung und deren Kompetenzen festgehalten. Überdies regelt die Konkordatsvereinbarung die Rechte und Pflichten der Konkordatskantone sowie das Vorgehen bei Streitigkeiten zwischen den Kantonen und den Ausschluss eines Konkordatskantons.