Einführung ROS im Strafvollzugskonkordat NWI-CH
Die Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz hat mit Beschluss vom 22. April 2016 entschieden, das Prozessmodell ROS ab 1. Januar 2018 in den Kantonen unseres Konkordats einzuführen. Die Einführung von ROS in den Kantonen erfolgte in zwei Etappen: In der ersten Etappe (Januar-April 2018) sind die Kantone Basel-Stadt, Bern, Solothurn und Luzern, in der zweiten Etappe (September-Dezember 2018) die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und die Zentralschweiz mit Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) ist mit der Einführungsschulung beauftragt worden und führt laufend ROS Kurse für die Mitarbeitenden des Justizvollzugs der Mitgliederkantone durch. Nähere Informationen sind dem Weiterbildungsangebot ROS auf der Webseite des SKJV zu entnehmen.
Das Amt für Justizvollzug Bern betreibt seit Anfang des Jahres 2018 für die Kantone des Konkordats die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA NWI-CH).
Feierliche Unterzeichnung der ROS-Vereinbarung zwischen dem Strafvollzugskonkordat NWI-CH und der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich am 16.09.2016 in Bern
Informationen des Konkordatssekretariats
Informationen zur Einführung von ROS im Strafvollzugskonkordat NWI-CH