Ziele Strafvollzugskonkordat NWI-CH
Das Strafvollzugskonkordat bezweckt die Gewährleistung eines verfassungs- und gesetzeskonformen Vollzugs von Strafen und Massnahmen. Ein zentrales Anliegen des Konkordats besteht darin, den Straf- und Massnahmenvollzugs innerhalb des Konkordatsgebiets einheitlich auszugestalten. Diese Harmonisierung erfolgt anhand eines intensiven Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustauschs innerhalb der Konkordatsgremien und durch den Erlass von darauf basierenden, gemeinsamen Richtlinien und Standards.
Zu den Kernaufgaben des Strafvollzugskonkordats gehört zudem die Koordination der Bedarfsplanung der Haftplätze und die Gewährleistung des Betriebs von Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs an Erwachsenen (sog. Konkordatsanstalten). Der Geltungsbereich des Strafvollzugskonkordats umfasst darüber hinaus ausnahmsweise den Vollzug von Strafen und Massnahmen gegenüber Jugendlichen, soweit dieser in konkordatlichen Einrichtungen durchgeführt wird.